Hausaufgabenkonzept


Sekundarstufe I

I. Allgemeine pädagogische Grundsätze zu den Hausaufgaben

Mit Hausaufgaben sind alle Aufgaben gemeint, die von Schülern selbständig außerhalb des vom Lehrer geplanten Unterrichts bearbeitet und erledigt werden sollen. Mit „selbständig“ ist gemeint, dass die Schüler die Aufgaben in der Regel ohne fremde Hilfe lösen. Hausaufgaben stellen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeit im Unterricht dar. Mit den Hausaufgaben werden nachfolgende Zielsetzungen verfolgt:
  • Das im Unterricht erarbeitete Wissen soll durch Übungsaufgaben vertieft und gefestigt werden.
  • Anwendungsaufgaben sollen helfen, das gelernte Wissen und die erworbenen Fähigkeiten auf neue Lernsituationen anzuwenden und zu übertragen.
  • Hausaufgaben dienen auch der Vorbereitung auf die nachfolgende Unterrichtsarbeit.
  • Mit Hilfe der Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler ihren Wissenstand und Lernerfolg kontrollieren.
  • Hausaufgaben bieten auch die Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten Aufgabe. Sie tragen dazu bei, Lernvorgänge selbst zu steuern und fördern dadurch eigenverantwortliches Lernen.

II. Die Verantwortung der Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigten

Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte sind auf unterschiedliche Weise an Hausaufgaben beteiligt.

II. 1. Die Verantwortung der Schüler

Die wichtigsten Akteure sind natürlich die Schüler selbst. Sie sollen sich darin üben, den eigenen Lernprozess selbst zu organisieren. Sie sollen lernen
  • ihre Zeit vernünftig einzuteilen,
  • die Anforderungen der Aufgaben genau zu analysieren,
  • die Lösungen der Aufgaben genau und vollständig auszuarbeiten.
  • Schülerinnen und Schüler der Sek. I sind verpflichtet, ein ELENA-Heft zu führen, in das sämtliche Hausaufgaben eingetragen werden. Am MCG hat jeder Schüler, jede Schülerin der Sekundarstufe I das ELENA-Heft, in das neben
  • den Hausaufgaben auch Mitteilungen der Lehrer an die Erziehungsberechtigten sowie der Erziehungsberechtigten an die Lehrer eingetragen werden.

II. 2. Die Verantwortung der Lehrkräfte

II. 2.1. Die Verantwortung der einzelnen Lehrer Hausaufgaben werden von den Lehrkräften nach folgenden Grundsätzen erteilt:
  • Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht.
  • Hausaufgaben werden so gestellt, dass sie in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistungsfähigkeit der Schüler und Schülerinnen entsprechen und von diesen selbständig, d.h. ohne fremde Hilfe und in angemessener Zeit gelöst werden können. (Zur Zeitvorgabe und Dokumentation s.u.: III.2. Koordinierung des zeitlichen Umfangs der Hausaufgaben)
  • Die Aufgaben können innerhalb einer Lerngruppe entsprechend der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auch differenziert gestellt werden.
  • Umfangreiche Hausaufgaben können über einen längeren Zeitraum erteilt werden.
  • Die Aufgabenstellungen werden im Unterricht angemessen erläutert.
  • Die Ergebnisse der Hausaufgaben werden in den folgenden Unterricht angemessen eingebracht (s.u.: V. Integration der Hausaufgaben in den Unterricht). II.2.2. Die Verantwortung der Fachschaften
Bezogen auf die drei Fächergruppen Sprache (FG I), Gesellschaftswissenschaften (FG II) und Mathematik-Naturwissenschaften (FG III) ist es das vorrangige Ziel der Hausaufgaben,
  • die je fachspezifischen Kompetenzbereiche zu fördern,
  • wesentliche kognitive Lerninhalte zu festigen und zu vertiefen,
  • fachmethodische Arbeitsweisen sowie außerschulische fachmethodische Tätigkeiten zu üben,
  • eine fachbezogene Urteilskompetenz zu entwickeln,
  • „Brücken“ zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden zu schlagen,
  • Raum für Differenzierung zu geben,
  • mittel- bis langfristig angelegte Aufgaben zu erledigen,
  • größere schriftliche Ausarbeitungen anzufertigen (insb. am Ende der Sek. I in Vorbereitung auf die Sek. II).

II. 3. Die Verantwortung der Erziehungsberechtigten

Entsprechend der pädagogischen Zielsetzung sind die Hausaufgaben von den Schülerinnen und Schülern selbständig und ohne fremde Hilfe anzufertigen. Die Erziehungsberechtigten tragen eine Mitverantwortung für das Gelingen der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Insbesondere in der Erprobungsstufe können die Erziehungsberechtigten ihre Kinder durch die Sicherstellung guter Lernbedingungen unterstützen, indem sie darauf achten, dass ihr Kind das ELENA-Heft führt, und es jeweils am Ende der Woche abzeichnen;
  • die Anfertigung von Hausaufgaben mit dem ELENA-Heft vergleichen und die äußere Form der Hausaufgaben überprüfen;
  • für angemessene Rahmenbedingungen bei der Anfertigung der Hausaufgaben sorgen (hierzu gehört z.B. ein ungestörter Arbeitsplatz);
  • ggf. zusammen mit ihrem Kind anhand des Stundenplans und der außerunterrichtlichen Aktivitäten einen adäquaten Zeitplan für die Erledigung der Hausaufgaben erstellen;
  • regelmäßig das ELENA-Heft nach vorhandenen Einträgen durchsehen: Sind über einen längeren Zeitraum (z.B. eine Woche oder länger) keine Einträge von Hausaufgaben vorhanden, ist eine Nachfrage bei den Klassenlehrern sinnvoll.

III. Organisatorische Grundlagen und Voraussetzungen

III.1. Zeitlicher Umfang der Hausaufgaben, Tage mit Nachmittagsunterricht Hausaufgaben werden so erteilt, dass die Kinder diese in folgenden Arbeitszeiten erledigen können: Klasse 5 und 6: ca. 90 Minuten (insgesamt pro Tag) Klassen 7 bis 9: ca. 120 Minuten (insgesamt pro Tag) In diesem Zeitrahmen sollte auch das regelmäßige Üben von Vokabeln im Fremdsprachenbereich Berücksichtigung finden. Maßgeblich sind hierbei Schülerinnen und Schüler mit einem durchschnittlichen Arbeitstempo. An Tagen mit regulärem Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Folgetag erteilt; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht. Von Freitag zu Montag können jedoch Aufgaben erteilt werden. Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Fördermaßnahmen gehören nicht zum regulären Nachmittagsunterricht. Der notwendige Zeitbedarf der Kinder für die Vorbereitung auf eine Klassenarbeit ist sehr unterschiedlich, er zählt nicht zu den Arbeitszeiten für die Hausaufgaben. Die regelmäßige, sorgfältige Bearbeitung der Hausaufgaben erleichtert die Vorbereitung auf die Klassenarbeiten, da vor allem vorhandenes Wissen und Können aktiviert werden müssen. III.2. Koordinierung des zeitlichen Umfangs der Hausaufgaben Die Fachlehrer tragen die Hausaufgaben und bei Bedarf die jeweils veranschlagte Zeit in das Klassenbuch ein. Die Eintragung erfolgt bei der Unterrichtsstunde,in der die Hausaufgabe aufgegeben wird. Die Fachlehrer achten dabei auf die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents (90 bzw. 120 Minuten). Die Organisation einer Hausaufgabenübersicht im Klassenraum (z.B. Wandtafel) wird empfohlen. Wenn zu einer Stunde keine Hausaufgabe gestellt wird, wird dies ebenfalls im Klassenbuch durch einen Hinweis (Strich oder ,,keine“) deutlich gemacht. Die Lehrkräfte lassen sich den tatsächlichen Zeitbedarf von ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig rückmelden. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die benötigte Zeit am Ende ihrer Hausaufgaben. Die Klassenleitung ist verantwortlich für die Belange des Umfanges der Hausaufgaben und berät das Thema mit den Schülern und Erziehungsberechtigten der Klasse auf Klassenpflegschaftssitzungen sowie mit den Fachlehrern der Klasse auf den Klassenkonferenzen III.3. Übermittlung der Hausaufgaben an fehlende Schülerinnen und Schüler Jeder Schüler ist verpflichtet, sich bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit vom Unterricht nach den Hausaufgaben für die Tage nach seiner Rückkehr in den Unterricht zu informieren. Der Klassenlehrer führt in seiner Klasse ein System ein, das es gewährleistet, dass fehlende Schülerinnen und Schüler sich über die Hausaufgaben informieren können sowie die ausgegebenen Arbeitsblätter erhalten.

IV. Integration der Hausaufgaben in den Unterricht, Auswirkung auf die Leistungsbewertung

Hausaufgaben sollten vom Lehrer grundsätzlich kontrolliert und besprochen werden, um hilfreiche und motivierende Rückmeldungen zu Ergebnissen zu formulieren, um Probleme zu erkennen und darauf im Unterricht eingehen zu können, um zu signalisieren, dass eine regelmäßige und vollständige Erledigung erwartet wird. Die Hausaufgaben werden zu Beginn oder im Laufe einer Unterrichtsstunde in geeigneten Lernphasen in unterschiedlicher Form kontrolliert. Durch eine abwechslungsreiche Überprüfung kann vermieden werden, dass die Besprechung der Hausaufgaben zu einer dominierenden Routinephase der Unterrichtsstunde wird. Bei der Überprüfung der Hausaufgaben wird ein Wechsel zwischen Ergebnisbesprechung bzw. Ergebniskontrolle mit der ganzen Klasse, in Partnerarbeit, mit Hilfe von Lösungsblättern, in Einzelgesprächen mit dem Lehrer, durch das Einsammeln und die Korrektur der Hausaufgaben, bzw. eine Kombination dieser Möglichkeiten angestrebt. Gelungene Hausaufgaben (sachliche Richtigkeit, Eigeninitiative, Kreativität, Fleiß) sollen ausdrücklich anerkannt werden, auch wenn Hausaufgaben in der Regel nicht benotet werden. Andererseits fließen Unterrichtsbeiträge auf der Basis von Hausaufgaben in die Note für die sonstige Mitarbeit ein. Im Fall der Nichterledigung oder nur oberflächlichen Bearbeitung der Hausaufgaben kann der Fachlehrer darauf bestehen, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben nachholen bzw. überarbeiten und das Ergebnis in der nächsten Unterrichtsstunde unaufgefordert vorlegen. Ein gehäuft auftretendes Nichtanfertigen von Hausaufgaben kann Einfluss auf die Bewertung der sonstigen Mitarbeit und damit auf die Zeugniszensuren haben. Nicht angefertigte Hausaufgaben bzw. das Fehlen von Unterrichtsmaterialien wird vom Fachlehrer im ELENAHeft vermerkt; dieser Vermerk wird von den Erziehungsberechtigten gegengezeichnet.

V. Unterstützungssysteme durch die Schule

Im Rahmen seiner organisatorischen und personellen Möglichkeiten bietet das MCG folgende Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben an: die Hausaufgabenbetreuung der pädagogischen Übermittagsbetreuung, das hausinterne Nachhilfe-System „Schüler helfen Schülern“ (halbjährliche Anmeldung), die Nutzung des Selbstlernzentrums, das Unterrichtsfach „Lernen lernen“ in der Erprobungsstufe, die individuelle Unterstützung und Beratung durch die Fachlehrer, das ELENA-Heft.

VI. Die Evaluation des Hausaufgabenkonzeptes

Das Hausaufgabenkonzept tritt zum Schuljahr 2012/2013 in Kraft. Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 wird eine Evaluation des Hausaufgabenkonzeptes bei allen beteiligten Gruppen durchgeführt. Indikatoren für den Erfolg des Hausaufgabenkonzeptes legt die TK Hausaufgabenkonzept gemeinsam mit dem Evaluationsberater der Lehrerkonferenz bis zur letzten Lehrerkonferenz des Schuljahres 2012 / 2013 vor. Beschlossen durch die Schulkonferenz am 26.06.2012

Stand vom 8. April 2021, um 18:33 Uhr.