Sekundarstufe I
I. Allgemeine pädagogische Grundsätze zu den Hausaufgaben
Mit Hausaufgaben sind alle Aufgaben gemeint, die von Schülern selbständig außerhalb des vom Lehrer geplanten Unterrichts bearbeitet und erledigt werden sollen. Mit „selbständig“ ist gemeint, dass die Schüler die Aufgaben in der Regel ohne fremde Hilfe lösen. Hausaufgaben stellen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeit im Unterricht dar. Mit den Hausaufgaben werden nachfolgende Zielsetzungen verfolgt:- Das im Unterricht erarbeitete Wissen soll durch Übungsaufgaben vertieft und gefestigt werden.
- Anwendungsaufgaben sollen helfen, das gelernte Wissen und die erworbenen Fähigkeiten auf neue Lernsituationen anzuwenden und zu übertragen.
- Hausaufgaben dienen auch der Vorbereitung auf die nachfolgende Unterrichtsarbeit.
- Mit Hilfe der Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler ihren Wissenstand und Lernerfolg kontrollieren.
- Hausaufgaben bieten auch die Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten Aufgabe. Sie tragen dazu bei, Lernvorgänge selbst zu steuern und fördern dadurch eigenverantwortliches Lernen.
II. Die Verantwortung der Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigten
Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte sind auf unterschiedliche Weise an Hausaufgaben beteiligt.II. 1. Die Verantwortung der Schüler
Die wichtigsten Akteure sind natürlich die Schüler selbst. Sie sollen sich darin üben, den eigenen Lernprozess selbst zu organisieren. Sie sollen lernen- ihre Zeit vernünftig einzuteilen,
- die Anforderungen der Aufgaben genau zu analysieren,
- die Lösungen der Aufgaben genau und vollständig auszuarbeiten.
- Schülerinnen und Schüler der Sek. I sind verpflichtet, ein ELENA-Heft zu führen, in das sämtliche Hausaufgaben eingetragen werden. Am MCG hat jeder Schüler, jede Schülerin der Sekundarstufe I das ELENA-Heft, in das neben
- den Hausaufgaben auch Mitteilungen der Lehrer an die Erziehungsberechtigten sowie der Erziehungsberechtigten an die Lehrer eingetragen werden.
II. 2. Die Verantwortung der Lehrkräfte
II. 2.1. Die Verantwortung der einzelnen Lehrer Hausaufgaben werden von den Lehrkräften nach folgenden Grundsätzen erteilt:- Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht.
- Hausaufgaben werden so gestellt, dass sie in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistungsfähigkeit der Schüler und Schülerinnen entsprechen und von diesen selbständig, d.h. ohne fremde Hilfe und in angemessener Zeit gelöst werden können. (Zur Zeitvorgabe und Dokumentation s.u.: III.2. Koordinierung des zeitlichen Umfangs der Hausaufgaben)
- Die Aufgaben können innerhalb einer Lerngruppe entsprechend der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auch differenziert gestellt werden.
- Umfangreiche Hausaufgaben können über einen längeren Zeitraum erteilt werden.
- Die Aufgabenstellungen werden im Unterricht angemessen erläutert.
- Die Ergebnisse der Hausaufgaben werden in den folgenden Unterricht angemessen eingebracht (s.u.: V. Integration der Hausaufgaben in den Unterricht). II.2.2. Die Verantwortung der Fachschaften
- die je fachspezifischen Kompetenzbereiche zu fördern,
- wesentliche kognitive Lerninhalte zu festigen und zu vertiefen,
- fachmethodische Arbeitsweisen sowie außerschulische fachmethodische Tätigkeiten zu üben,
- eine fachbezogene Urteilskompetenz zu entwickeln,
- „Brücken“ zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden zu schlagen,
- Raum für Differenzierung zu geben,
- mittel- bis langfristig angelegte Aufgaben zu erledigen,
- größere schriftliche Ausarbeitungen anzufertigen (insb. am Ende der Sek. I in Vorbereitung auf die Sek. II).
II. 3. Die Verantwortung der Erziehungsberechtigten
Entsprechend der pädagogischen Zielsetzung sind die Hausaufgaben von den Schülerinnen und Schülern selbständig und ohne fremde Hilfe anzufertigen. Die Erziehungsberechtigten tragen eine Mitverantwortung für das Gelingen der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Insbesondere in der Erprobungsstufe können die Erziehungsberechtigten ihre Kinder durch die Sicherstellung guter Lernbedingungen unterstützen, indem sie darauf achten, dass ihr Kind das ELENA-Heft führt, und es jeweils am Ende der Woche abzeichnen;- die Anfertigung von Hausaufgaben mit dem ELENA-Heft vergleichen und die äußere Form der Hausaufgaben überprüfen;
- für angemessene Rahmenbedingungen bei der Anfertigung der Hausaufgaben sorgen (hierzu gehört z.B. ein ungestörter Arbeitsplatz);
- ggf. zusammen mit ihrem Kind anhand des Stundenplans und der außerunterrichtlichen Aktivitäten einen adäquaten Zeitplan für die Erledigung der Hausaufgaben erstellen;
- regelmäßig das ELENA-Heft nach vorhandenen Einträgen durchsehen: Sind über einen längeren Zeitraum (z.B. eine Woche oder länger) keine Einträge von Hausaufgaben vorhanden, ist eine Nachfrage bei den Klassenlehrern sinnvoll.