Regelungen zur Maskenpflicht ab 21.6.2021

18.06.2021


Regelungen zur Maskenpflicht ab 21.6.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, 21. Juni 2021, treten die folgenden Regelungen in Kraft:
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

https://www.schulministerium.nrw/17062021-aufhebung-der-pflicht-zum-tragen-von-masken-im-aussenbereich-von-schulen-zum-21-juni-2021

Herzliche Grüße

Euer/ Ihr MCG-Team

Stand vom 18. Juni 2021, um 16:53 Uhr.