Neue Regeln ab 02.11. im Umgang mit der Corona-Pandemie

30.10.2021


Neue Regeln ab 02.11. im Umgang mit der Corona-Pandemie

Das Schulministerium NRW hat neue Regelungen veröffentlicht. 1. Maskenpflicht Ab Dienstag, 02.11.2021, entfällt im Unterricht auf festen Sitzplätzen die Maskenpflicht. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Im Schulgebäude muss eine Maske getragen werden, nicht jedoch auf dem Schulhof. Die Maske kann selbstverständlich am Platz freiwillig getragen werden. Die übrigen Hygienemaßnahmen (Lüften, Hände desinfizieren bzw. waschen etc.) werden fortgeführt. 2. Testungen Bis zu den Weihnachtsferien werden die Testungen fortgeführt. Es wird weiterhin dreimal pro Woche (montags, mittwochs, freitags) getestet. Wegen des Feiertags (01.11.) wird zusätzlich am 02.11.2021 getestet. Weitere Informationen, auch hinsichtlich der neuen Quarantäneregeln, finden Sie hier: Mitteilung des Schulministeriums

Stand vom 30. Oktober 2021, um 9:35 Uhr.

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