Information zum Schulstart

10.08.2020


Information zum Schulstart

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

hoffentlich haben die Ferientage dazu beigetragen, dass alle ein wenig Abstand vom Alltag finden und sich gut erholen konnten. Wie Sie den Medien wahrscheinlich entnommen haben, öffnen die Schulen wieder im Regelbetrieb mit normalem Stundenplan. Das ist eine gute Nachricht, die vor allem im Sinne der Schülerinnen und Schüler ist. Dieser Gewinn sollte auch bei diesen besonderen Umständen und Herausforderungen, denen wir begegnen, im Vordergrund stehen und wir sollten alles dafür tun, damit uns diese Öffnung erhalten bleibt.

 

 

Vor diesem Hintergrund gelten ab Mittwoch, 12. August 2020, bei uns am MCG vorerst folgende Regeln:

 

  1. Schulbeginn

 

Die Schule beginnt für die Jahrgangsstufen 6 bis Q2 am Mittwoch, 12. August 2020, um 7:45 Uhr mit Klassenlehrer- bzw. Jahrgangsstufenleiterstunden.

 

Besondere Treffpunkte am 1. Schultag:

Sek. I: Klassenräume

EF: Turnhalle

Q1: Mogelpalast

Q2: Kraftraum

 

Nachmittagsunterricht in der Sek. I beginnt ab Montag, 17. August 2020. Nachmittagsunterricht in der Oberstufe beginnt ab Donnerstag, 13. August 2020.

 

Die Übermittagsbetreuung und die Mensa öffnen ab Montag, 17. August 2020.

 

  1. Maskenpflicht

 

Das Abstandsgebot ist im schulischen Bereich aufgehoben, solange ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Dies gilt für alle Bereiche und Fächer. Das heißt, dass der Unterricht wieder in den vollständigen Klassen stattfindet, aber alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und auch während des Unterrichts eine Maske tragen müssen. Wir bitten die Eltern, dafür zu sorgen, dass der Mund-Nasen-Schutz vorhanden ist und entweder regelmäßig erneuert oder gewaschen wird. Ein Visier oder ein Schal sind kein zulässiger Ersatz für eine Maske.

 

  1. Unterricht

 

Im Unterricht sitzen die Schülerinnen und Schüler auf festen Plätzen, ein Tausch ist nicht möglich. Die Lehrkräfte dokumentieren die Sitzordnung, um im Krankheitsfall eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.

 

Bitte denkt daran, die Tische nach Verlassen des Klassenraums mithilfe des bereitgestellten Desinfektionsmittels zu desinfizieren.

 

Alle Räume werden regelmäßig, spätestens nach jeder Unterrichtsstunde, gründlich gelüftet. Auf entsprechende Kleidung muss je nach Witterung geachtet werden.

 

Für Musik, Sport und weitere Fachräume gelten Sonderregeln, die die Fachlehrkräfte den Schülerinnen und Schülern bekannt machen.

 

Förderunterricht in der Sek. I wird eingerichtet, allerdings kann er nur zu Beginn des Schuljahres angewählt werden, da feste Lerngruppen eingerichtet werden müssen. Die Anmeldung erfolgt anhand eines Formblattes über die Klassenlehrkräfte.

 

Auch beim AG-Angebot müssen wir Einschränkungen vornehmen. Bitte achtet hier auf die entsprechenden Aushänge unter dem Monitor.

 

  1. Treppenhaus

 

Die Aufgänge in den Türmen sind mit Schildern und Markierungen versehen. Die Schülerinnen und Schüler gehen auf der rechten Seite hintereinander die Teppen hoch bzw. herunter (Rechtsverkehr).

 

  1. Pausen

 

Im Schulgebäude darf während des Schulvormittages nicht gegessen und getrunken werden, sondern nur in den Pausen auf den Schulhöfen – auch bei Regen. Der Wasserspender ist aus hygienischen Gründen außer Betrieb. Für das Mittagessen in der Cafeteria gelten besondere Abstandsregeln.

 

Oberstufenschülerinnen und -schüler begeben sich in der großen Pause auf den Oberstufenschulhof. Sek. I-Schülerinnen und -Schüler, deren Klassenraum in Turm I oder II ist, verbringen die Pause auf dem Schulhof vor dem Haupteingang. Schülerinnen und Schüler, deren Klassenraum sich in Turm III oder IV befindet, halten sich in der großen Pause auf der Sportplatzseite des Schulhofs auf.

 

 

Auch in der Pause muss eine Maske getragen werden, falls das Abstandsgebot von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

 

  1. Krankheitssymptome

 

Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Schnupfen etc.) müssen zu Hause bleiben. Wenn es sich dabei lediglich um einen saisonalen Schnupfen handelt, kann das Kind ggf. nach einer 24stündigen Beobachtung zu Hause wieder zum Unterricht kommen.

 

Für Rückkehrer aus Risikogebieten gelten die besonderen Regelungen. (siehe auch https://www.mags.nrw/coronavirus und https://www.rki.de)

Das Schulministerium NRW empfiehlt die Installation der Corona-Warnapp auf den Handys. Bitte ermutigen Sie Ihr Kind, die Corona-Warnapp zu installieren und Bluetooth am Handy zu aktivieren. Das Handy darf in diesem Fall auf lautlos gestellt in der Schule angeschaltet bleiben und sollte am Körper mitgeführt werden. Alle anderen schulischen Regelungen zur Handynutzung bleiben bestehen.

 

  1. Vorerkrankungen

 

Grundsätzlich ist die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtend. Sollte es bei Ihrem Kind eine relevante Vorerkrankung geben, ist die Schule unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Spätestens nach 6 Wochen muss in diesem Falle ein ärztliches Attest vorliegen, dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht sowie an Prüfungen und Klassenarbeiten bleibt davon unberührt.

Bei vorerkrankten Angehörigen müssen Präventionsmaßnahmen im häuslichen Umfeld getroffen werden. Nur ganz eng begrenzte Ausnahmefälle können durch ein ärztliches Attest (Zustand erhöhter Vulnerabilität) des Angehörigen zu einer vorübergehenden Nichtteilnahme am Präsenzunterricht führen.

 

  1. Distanzunterricht

 

Unterricht der Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen, wird in der Regel vertreten. Diese Lehrkräfte stehen ihren Schülerinnen und Schülern über Distanzunterricht zur Verfügung.

 

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können oder dürfen, erhalten Distanzunterricht.

 

Die Lernplattform IServ kann weiter genutzt werden. Anders als im vergangenen Schuljahr sind die Leistungen von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen von Distanzunterricht erbracht werden, den Leistungen aus dem Präsenzunterricht gleichzusetzen. Klassenarbeiten finden im Präsenzunterricht statt. Weitere Formen der Leistungsbewertung sind möglich.

 

Über die Klassen- und Stufenlehrkräfte wird eine Abfrage erfolgen, wie unsere Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ausgestattet sind, deren Ergebnis bei der Planung von digitalem Unterricht und der Vergabe von Leihgeräten berücksichtigt wird.

 

  1. Hygienekonzept

 

Die übrigen Bestimmungen des Hygienekonzepts gelten weiterhin.

 

Wir sind stolz darauf, wie verantwortungsvoll sich unsere Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien verhalten haben und sind deshalben zuversichtlich, dass wir den Schulstart in Coronazeiten bestmöglich meistern werden!

 

Es grüßt herzlich im Namen des gesamten Kollegiums

Bianca Giese, stv. Schulleiterin

Stand vom 11. August 2020, um 16:57 Uhr.