Erläuterungen zur Maskenpflicht

11.05.2020


Erläuterungen zur Maskenpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler,

an unserer Schule besteht wie auch an den anderen weiterführenden Schulen Maskenpflicht. Aber was bedeutet das konkret?  Zur Orientierung hier einige Erläuterungen:

Bei allen Wegen innerhalb des Schulgebäudes – auf Fluren und in Unterrichtsräumen – ist eine Maske zu tragen, weil man hierbei damit rechnen muss, dass die gebotene Abstandswahrung von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Sitzt man hingegen an einem festen Sitzplatz, kann die Maske abgesetzt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Stoff nicht mit den Händen berührt wird.

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, sollte ein Schutzvisier tragen.

Damit die Maske im Unterrichtsraum abgelegt werden kann, ist dieser so möbliert, dass

  1. Schülerinnen und Schüler mindestens 1,5 Meter weit auseinandersitzen.
  2. Pro Person eine Fläche von 5 m² zur Verfügung steht.
  3. Handdesinfektionsmöglichkeiten (Waschbecken mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern) gegeben sind.

Darüber hinaus sind die Husten- und Niesregeln einzuhalten.

Außerhalb des Schulgebäudes muss die Maske – unter Wahrung der 1,5 Meter Abstandsregelung – nicht getragen werden.

Ihre/eure Schulleitung

Dr. P. Petrak, Schulleiter
B. Giese, stv. Schulleiterin

 

Stand vom 11. Mai 2020, um 16:34 Uhr.