Maskenpflicht wieder eingeführt: Die Landesregierung führt die Maskenpflicht am Sitzplatz nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wieder ein. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für die Übermittagsbetreuung.
Für weitere Informationen bitte dem folgenden Link folgen: Hinweise des Schulministeriums zur Maskenpflicht
Uns vom MCG-Team liegt eure Sicherheit und Gesundheit sehr am Herzen, bitte passt alle gut auf euch auf! Bitte beachtet die nach wie vor gültigen AHA-Regeln, die Testpflicht (falls ungeimpft) und die Maskenpflicht! Bitte schützt euch – schützt andere! Bitte bleibt gesund und achtet aufeinander!